Ab Mai 2021 werden die Nachweise der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern (Schlüsselzahl 95) nicht mehr in der Fahrerlaubnis abgedruckt, sonder werden auf einer gesonderten Karte (Fahrerqualifizierungsnachweis) ausgewiesen. Dieses gilt nur für Neuausstellung, alle bereits in der Fahrerlaubnis eingetragenen Nachweise bleiben bis zum Ablauf gültig.