Aktualisierung:
EU-Verordnung 2021/267 vom 16.02.2021 regelt Fristen beim Ablauf von Gültigkeitsfristen.
Die Europäische Union hat beschlossen, dass die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereich des Verkehrsrechts (EU-VO COVID 19) abgeändert werden.
Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Führerscheine, die zwischen dem 01. September 2020 und 30. Juni 2021 ablaufen, um zehn Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten.
Diese Frist wurde in Deutschland nochmals bis zum 30 September 2021 verlängert. Diese Fristverlängerung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Deutschland und könnte im Ausland zu Problemen führen. Daher informieren Sie sich bitte bei Fahrten ins Ausland.