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Klasse A – großer Motorradführerschein

Endlich die „großen Maschinen“ fahren? Mit uns kein Problem! Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Also auch Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW.

Wie können wir Ihnen helfen?

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Voraussetzungen Motorradführerschein

Für die Ausbildung in der Führerscheinklasse A müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Mindestalter

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 (Vorbesitz A2 mind. 2 Jahre)
  • 21 Jahre bei Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • 24 Jahre bei Direkterwerb ohne Beschränkung

Unterlagen und Nachweise

  • Nachweis eintägiger Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Führerschein

Sie haben noch keinen Erste-Hilfe-Nachweis? Besuchen Sie unseren Erste-Hilfe-Kurs!

Umfang der Ausbildung

Theorie

  • Grundstoff 12 x 90 Minuten*
  • Zusatzstoff 4 x 90 Minuten
  • Bei Vorbesitz A2 von mind. 2 Jahren kein Theorieunterricht

*6 x 90 Minuten, wenn bereits andere Führerscheinklasse vorhanden

Praxis

Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Dabei richtet sich die Zahl der Übungsstunden nach Ihrem Lernfortschritt und Ihren persönlichen Fähigkeiten.

Prüfungen

Theorieprüfung

  • Fragebogen mit 30 Fragen bei Direkterwerb*
  • keine Prüfung bei Vorbesitz A2 von mind. 2 Jahren

*20 Fragen, wenn bereits andere Führerscheinklasse vorhanden

Praktische Prüfung

  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Direkterwerb
  • Dauer mindestens 40 Minuten bei Vorbesitz von A2

Kosten der Führerscheinausbildung Klasse A

Die Gesamtkosten der Ausbildung für den Motorradführerschein sind nicht pauschal vorhersehbar. Laut Gesetz dürfen in der Fahrschulausbildung keine Festpreise für die Gesamtausbildung angegeben werden. Der tatsächliche Ausbildungsumfang richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen der Fahrschüler:innen.

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