Besitzer der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen seit diesem Jahr ohne zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Seit 2020 Pkw-Fahrer nach dem Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt,
- Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B,
- Sie müssen neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
- die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.