Ausbilder und Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernis zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Zielgruppe
Personen die künftig an der Ausbildung mitwirken wollen.