Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass die Kranführer/innen zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführen. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben und bewegt. Dabei ist es unerlässlich, das die Lasten auch über Personen oder Sachen hinwegbewegt werden müssen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die beauftragten Führer/innen von Kranen eine gründliche und umfassende Unterweisung im selbstständigen Führen von Kranen erhalten.
Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt
- körperlich und geistig geeignet
- zuverlässig