Für die Beförderung von Gefahrgut benötigen Fahrzeugführende eine gültige ADR-Card. Um die Gültigkeit aufrecht zu erhalten ist eine rechtzeitige Auffrischungsschulung nötig. Im theoretischen Teil der Schulung, welcher aus 8 Unterrichtseinheiten besteht, werden die aktuell gültigen Vorschriften besprochen. Im praktischen Teil wird die Durchführung der Beförderung von Gefahrgut in 4 Unterrichtseinheiten geübt.
Voraussetzungen und Dauer
- Gültige ADR-Schulungsbescheinigung
- Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- Gültige Fahrerlaubnis
- Kursdauer: 1.5 Tage
Inhalte
Die Inhalte decken sich mit denen der Erstschulung, allerdings mit Konzentration auf aktuelle Änderungen und Neuerungen:
- Allgemeine Vorschriften & Gefahreneigenschaften
- Kennzeichnung und orangefarbene Warntafeln
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstung
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten/ Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Dokumentation