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Schulungen Kranführer:in

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen, wie Brücken-, Portal- oder Lkw-Ladekranen setzt voraus, dass die Kranführer:innen zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführen. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben und bewegt. Unsachgemäße Bedienung birgt dabei ein hohes Unfallrisiko. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass die beauftragten Führer:innen von Lkw-Ladekranen eine gründliche und umfassende Ausbildung, mit theoretischer und praktischer Prüfung, erhalten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontakt

Brückenkran 

Mitarbeiter:innen, welche in Zukunft Brückenkrane gemäß DGUV Vorschrift 53 bedienen wollen, müssen dem Unternehmer gegenüber in schriftlicher und praktischer Form nachweisen, dass sie in der Lage sind, Hallendeckenkrane zu führen. Mit dieser Schulung wird der Nachweis erbracht. Die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung wird dadurch aber nicht ersetzt und ist weiterhin durch den Unternehmer zu erbringen. Auch hier sind wir gerne behilflich. 

In der Weiterbildung werden die Teilnehmenden neben den theoretischen Unterricht auch im praktischen Umgang am Brückenkranen unterwiesen. Dabei erhalten die Teilnehmenden ausreichend Zeit, sich an den Kran zu gewöhnen und den sicheren Umgang damit zu erlernen. 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Kranbauarten
  • Bedienarten
  • Sicherheit
  • Betrieb
  • Prüfung
  • Praktische Übungen am Hallendeckenkran

Abschluss

Die Schulung schließt mit einer internen theoretischen und praktischen Prüfung ab. Die Teilnehmenden bekommen nach bestehen ein Teilnahmezertifikat und den Bedienerausweis „Brückenkrane“. Dieser ist bundesweit gültig und muss nur einmal erworben werden. 

LKW Ladekran 

Mitarbeiter:innen, welche in Zukunft LKW Ladekrane gemäß DGUV Vorschrift 52 bedienen wollen, müssen dem Unternehmer gegenüber in schriftlicher und praktischer Form nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Hallendeckenkrane zu führen. Mit dieser Schulung wird dieser Nachweis erbracht. Die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung wird dadurch aber nicht ersetzt und ist weiterhin durch den Unternehmer zu erbringen. Auch hier sind wir gerne behilflich. 

In der Weiterbildung werden die Teilnehmenden neben den theoretischen Unterricht auch im praktischen Umgang am LKW-Ladekran unterwiesen. Dabei erhalten die Teilnehmenden ausreichend Zeit, sich an den Kran zu gewöhnen und den sicheren Umgang damit zu erlernen. 

Schulungsinhalte sind unter anderen: 

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Kranbauarten
  • Bedienarten
  • Sicherheit
  • Betrieb
  • Prüfung
  • Praktische Übungen am Ladekran

Abschluss

Die Schulung schließt mit einer internen theoretischen und praktischen Prüfung ab. Die Teilnehmenden bekommen nach bestehen ein Teilnahmezertifikat und den Bedienerausweis Lkw-Ladekrane“. Dieser ist bundesweit gültig und muss nur einmal erworben werden. 

Anschlagen von Lasten

Mitarbeiter:innen, welche zukünftig Lasten am Kran anschlagen wollen, müssen entsprechend der DGUV Regel 100 – 001 regelmäßig unterwiesen werden. Dieses gilt auch für Anschläger, welche Lasten am Kran anschlagen und den Kranfahrer evtl. einweisen. 

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in den Umgang mit Lasten, Tragmitteln, Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln und deren Tragfähigkeit.  

Den Teilnehmenden wird unter anderen der richtige Umgang, die Auswahl der geeigneten Anschlagmittel sowie die Ablegereife erklärt.  

Außerdem wird ein besonderes Augenmerk auf die persönliche Schutzausrüstung gelegt. 

Zum Abschluss bekommen die Teilnehmenden die richtige Zeichensprache und die sicherheitskonforme Einweisung des Kranfahrers erklärt.  

Die Schulung schließt mit einer praktischen Übung ab. 

Die Teilnehmenden bekommen ein Teilnahmezertifikat.

Termine nach Absprache