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Aufbauseminar (ASF)

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein so lange abgeben, bis eine Teilnahmebescheinigung nachgereicht wird.

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das allerdings nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrerinnen und Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass der Führerschein erhalten bleibt.

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Fahreignungsseminar (FES)

Um das eigene Flensburger Punktekonto zu entlasten gibt es eine verkehrspädagogische Teilmaßnahme. Seit dem 01.05.2014 heißt diese Maßnahme „Fahreignungsseminar“, kurz FES.

An erster Stelle steht dabei jedoch, dass Ihnen Kenntnisse zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen vermittelt werden. Die Teilnahme am FES ist freiwillig!

Wer bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten kann das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besucht werden, allerdings ohne Punktabzug.

Termine nach Absprache