Lkw-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme
- Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 für Fahrzeuge mit mehr als
3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. - Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von mindestens 7,5 t auf
mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 01.07.2024 tritt eine
neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft. - Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab 13. März 2024 über die
Toll Collect-Website gemeldet werden.
KÖLN – Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli
2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von
mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge,
die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind,
hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder
einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich
gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt,
weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren
Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als
3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der
Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren
minimiert werden.
Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen tzGm sinken
ab 1. Juli 2024 die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen leicht.
Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur
Handwerkerausnahme stellt Toll Collect unter www.toll-collect.de zur Verfügung.
Quelle: https://www.balm.bund.de/